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AGB
T&Cs - general terms and conditions
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

1. Geltung/Allgemeines:

1.1. 

Alle unsere – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Sie werden vom Besteller mit Auftragserteilung, spätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Entgegenstehenden Geschäfts - bzw. Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von unseren Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

1.2. 

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder durch Lieferung zustande.

1.3. 

Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes aufgrund technischen Fortschritts ohne vorherige Ankündigung vor, sofern die Ware hierdurch nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Kunden unzumutbar ist. Wir sind nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen. Der Kunde kann in keinem Fall die Auslieferung des Vertragsgegenstandes in seiner ursprünglichen technischen Ausgestaltung verlangen, wenn dieser nicht mehr von uns in dieser Form hergestellt wird.

1.4. 

Sonderanfertigungen sind von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen.

1.5. 

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser Klausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nicht verzichtet werden.

1.6. 

Der Besteller ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne unsere Zustimmung auf Dritte zu übertragen.

1.7. 

Wir speichern Daten unserer Besteller im Rahmen unserer gegenseitigen Geschäftsverbindungen gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz.

2. Preise und Zahlungsbedingungen:

2.1. 

Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Werk einschließlich Verladung, jedoch ausschließlich Transportverpackung. Die Berechnung der Transportverpackung erfolgt zu Selbstkostenpreisen. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

2.2. 

Unberechtigt in Abzug gebrachte Skontobeträge werden eingefordert.

2.3. 

Aufträge, für die nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart sind, werden zu den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise (gem. Preislisten) berechnet.

2.4. 

Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Besteller zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Die Geltendmachung eines Rückbehaltungsrechts steht dem Besteller nur dann zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

2.5. 

Wird ein Scheck oder Wechsel des Bestellers nicht eingelöst, ist der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, hat er seine Zahlungen eingestellt oder sind Ereignisse eingetreten, die nach unserer pflichtgemäßen Auffassung geeignet sind, seine Kreditwürdigkeit in Frage zu stellen, werden sämtliche Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen mit dem Besteller für bereits getätigte Lieferungen sofort fällig. Vorzeitig fällig gestellte
Forderungen sind mit 5 % p.a. abzuzinsen.

2.6. 

Die Erfüllung von der Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung tritt erst mit Zahlungseingang bei uns ein. Dies gilt insbesondere bei Zahlungen durch Dritte im Rahmen von Zentralregulierungsverträgen. Zahlungen des Bestellers an Dritte, insbesondere an Einkaufsverbände und/oder Zentralregulierer, haben uns gegenüber keine schuldbefreiende Wirkung.

3. Lieferung:

3.1. 

Eine in der Bestellung genannte Lieferfrist ist nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurde. Eine vereinbarte Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder - wenn der Kunde vor Auslieferung seine Abhol- bzw. Empfangsbereitschaft mitzuteilen hat und dies noch nicht geschehen ist - die Versandbereitschaft durch uns mitgeteilt wurde. Im letztgenannten Fall kommt es auf die Absendung der schriftlichen Anzeige über die Versandbereitschaft durch uns an. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Bestellers verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen bei uns oder im Betrieb eines Vorlieferanten. Ist die Lieferung aufgrund dieser Umstände unmöglich, können wir vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Besteller deswegen irgendwelche Ansprüche zustehen.

3.2. 

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht mit der Absendung der Lieferung oder mit der Versandbereitschaft bei vom Besteller zu vertretender Verzögerung der Versendung über.

3.3.

Im Falle des Verzugs sind wir berechtigt, dem Besteller eine angemessene Frist für die Erklärung zu setzen, ob er von dem Vertrag zurücktritt und/oder Schadenersatz statt der Leistung oder Erfüllung begehrt. Erklärt sich der Besteller nicht fristgemäß, erlischt sein Recht auf Rücktritt vom Vertrag und auf Schadenersatz statt der Leistung. Diese Rechtsfolge tritt nur ein, wenn wir den Besteller bei Beginn der Frist hierauf besonders
hingewiesen haben.

3.4. 

Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 % berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

3.5. 

Rücknahme von gelieferten Waren ist nach vorheriger Absprache innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt mit Verrechnung von 20 % Rücknahmekosten möglich. Voraussetzung für eine Rücknahme ist, dass der Artikel sich in der ungeöffneten Originalverpackung befindet und unbenutzt, sowie sauber und vollständig ist.

4. Eigentumsvorbehalt:

4.1. 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer gesamten gegenwärtigen und zukünftig noch entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum.

4.2. 

Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes unzulässig. Von Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller uns sofort Kenntnis zu geben.

4.3. 

Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die gelieferte Ware auf eigene Kosten gegen Sachgefahren ausreichend zum Neuwert zu versichern.

4.4. 

Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung berechtigt, dass der Besteller von seinem Kunden Zug-um-Zug gegen seine Lieferung/Leistung die vereinbarte Vergütung erhält oder dass er die Vorbehaltsware seinerseits unter Eigentumsvorbehalt veräußert. Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Der Besteller ist unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der im Voraus abgetretenen Forderung ermächtigt. Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. bei ausländischen Kunden bei Eröffnung eines dem Insolvenzverfahren ähnlichem Verfahren oder eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung und zum Einzug der abgetretenen Forderungen.

4.5. 

Liegt ein Tatbestand im Sinne von Nummer 2.4. Satz 1 vor, erlischt das Recht zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und zur Einziehung der abgetretenen Forderungen. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts erfordert nicht unseren Rücktritt. In diesen Handlungen oder einer Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dieses ausdrücklich erklärt.

4.6. 

Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheit unsere Gesamtforderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

5. Mängelrechte:

5.1. 

Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Lieferung bereits im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Sind wir hierzu nicht bereit oder in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller - vorbehaltlich von Nummer 6. - berechtigt, die ansonsten gesetzlich vorgesehenen Mängelrechte geltend zu machen.

5.2. 

Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Behandlung/Verwendung entstanden sind, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung, natürlicher Abnutzung, Verkalkung, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs - und Wartungsanleitung. Bei an den gelieferten Waren ohne unsere Zustimmung vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten haften wir nicht für die daraus entstehenden Folgen.

5.3. 

Der Besteller hat Sachmängel gegenüber dem Lieferer unverzüglich schriftlich zu rügen.

5.4. 

Nacherfüllungsbedingte Kosten des Bestellers (z.B. Transport-, Wege-, Arbeits– und Materialkosten) werden nicht erstattet, soweit sich die gelieferte Ware nicht an dem ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch entsprechenden Ort befindet.

5.5. 

Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelrechte beträgt zwei Jahre; bei gewerblicher Nutzung lediglich 1 Jahr; im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Unberührt hiervon bleiben etwaige weitergehende gesetzliche Gewährleistungsrechte.

5.6. 

Rückgriffsansprüche des Bestellers bestehen aber nur insoweit, als er mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelrechte hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

6. Haftung:

6.1. 

Auf Schadenersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - haften wir nur dann, wenn der Schaden
a) von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden oder
b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

6.2. 

Haften wir gemäß Nummer 6.1. a) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften in diesem Fall insbesondere nicht für entgangenen Gewinn des Bestellers und nicht vorhersehbare mittelbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungs- beschränkungen gelten in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unserer Mitarbeiter oder Beauftragten verursacht worden sind, sofern diese nicht zu unseren Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören.

6.3. 

Haften wir gemäß Nummer 6.1. a) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ist unsere Haftung der Höhe nach auf Euro 1.000,- pro Schadenfall begrenzt.

6.4. 

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit unsere Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist, wenn das Leben, der Körper oder die Gesundheit einer Person verletzt worden sind oder wenn Schadenersatzansprüche wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit gegen uns geltend gemacht werden. Fehlt eine garantierte Beschaffenheit, haften wir nur für solche Schäden, deren Ausbleiben Gegenstand der Garantie war. Ebenso bleiben gesetzliche Schadenersatzansprüche wegen von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretender Unmöglichkeit unberührt.

6.5. 

Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist im Übrigen - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dieses auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6.6. 

Nummer 5.5. gilt entsprechend.

6.7. 

Auslandsschäden: Schadenersatzansprüche sind beschränkt auf europäische Staaten. Haftungsausschluss besteht für Export, Montage-, Demontage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten oder sonstige Leistungen in USA und Kanada.

7. Gerichtsstand und Rechtswahl:

7.1. 

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, unser Firmensitz alleiniger Gerichtsstand. Wir sind jedoch auch zur Klageerhebung am Hauptsitz des Bestellers berechtigt.

7.2. 

Ergänzend zu den Vertragsbestimmungen gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf - CISG) wird
ausgeschlossen.

8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:

Sollte eine Bestimmung der vorstehenden Bedingungen und/oder eine individuelle Vereinbarungen aus dieser Geschäftsbeziehung aus irgendeinem Grunde unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder der individuellen Vereinbarung nicht berührt. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Bestimmung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt im Fall von Lücken.

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